SPORTWAFFEN
Freie Sportwaffen und Zubehör aus Nachlässen oder von Privatpersonen zu verkaufen.
!!! Achtung !!! Wir sind keine Waffenhändler! Wir vermitteln Sie direkt weiter an unseren Kunde (Verkäufer).
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Achtung: Der Erwerb und Besitz von Softair Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist erlaubnisfrei ab 14 Jahren. Sie unterliegen jedoch dem Führverbot nach §42 aus dem Waffengesetz. |
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Artikel mit Altersbeschränkung - erwerbbar ab dem vollendeten 18. Lebensjahr!
ERWERB UND BESITZ VON SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN | |
Der Erwerb und Besitz von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen mit F-Zeichen ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Geschosse dafür sind ohne jede Altersbeschränkung frei erwerb- und besitzbar |
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FÜHREN VON SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN | |
Das
Führen von Softair-, Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen mit
F-Zeichen ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die
tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung,
Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Es wäre hier ein Waffenschein notwendig (kein kleiner Waffenschein– dieser ist hierfür nicht gültig). |
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SCHIESSEN MIT SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN | |
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist
erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12
Abs. 4 Nr. 1 WaffG: |
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TRANSPORT VON SOFTAIR-, DRUCKLUFT-, FEDERDRUCKWAFFEN UND CO2-WAFFEN MIT F-ZEICHEN | |
Eine Waffe wird transportiert, wenn diese nicht schussbereit und
nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert
wird, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis
umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Eine Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. abgeschlossener Waffenkoffer, fest verschlossener Karton mit festem Klebeband umwickelt) mitgeführt wird. |
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AUFBEWAHRUNG VON ERLAUBNISFREIEN WAFFEN UND MUNITION (AB EINEM ALTER VON 18 JAHREN ERWERBBAR) | |
Wer
Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu
treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände Abhandenkommen
oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Unbefugt oder nicht berechtigt für den Umgang mit „freien“ Waffen und Munition sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis ist ausreichend. |
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DAS DEUTSCHES WAFFENGESETZ | |
Unter folgendem Link finden sie das deutsche Waffengesetz. Dort
finden sie zu allen aufgeführten Punkten detaillierte Informationen. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html |
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Seite wurden mit größtmöglichster Sorgfalt recherchiert und
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